1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führte gegen A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie drei weitere Beschuldigte ein Strafverfahren wegen bandenmässigen Diebstahls. Der Beschwerdeführer befand sich vom 29. März bis 29. April 2022 in Haft. Dem Beschwerdeführer sowie den drei anderen Beschuldigten wurde vorgeworfen, sich am 29. März 2022 um ca. 12.24 Uhr mit einem Toyota Proace zum Fahrradladen "L._____" in T._____ begeben zu haben. Der Beschwerdeführer und B._____ seien in der Nähe des Lieferwagens geblieben, während C.___