5.4. Dem Beschwerdeführer ist es nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem vorliegenden Strafverfahren zu beweisen. Im Ergebnis ist daher nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dem Beschwerdeführer die verlangte Entschädigung wegen wirtschaftlicher Einbussen verweigert hat.