5.3.2. Aus dem übersetzten Kasseneinnahmebeleg vom 3. Mai 2022 ergibt sich, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 3. Mai bis zum 31. Mai 2022 bei Mag. E._____ im Psychotherapeutischen Zentrum N._____ eine individuelle Therapie in Anspruch nehmen wollte und ihr hierfür CZK 13'500.00 bezahlt hat (Dossier Verschiedenes C1: Beilage 10 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Juli 2022).