5.3. 5.3.1. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm machte der Beschwerdeführer geltend, er sei wegen der Haft an einer posttraumatischen Stressstörung erkrankt und habe neun Therapiesitzungen bei Mag. E._____ im Psychotherapeutischen Zentrum N._____, Prag, wahrnehmen müssen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf CZK 13'500.00 bzw. Fr. 573.25 (Dossier Verschiedenes C1: ebenda, S. 7 Ziff. 23).