4.2.1.4. Im Haftantrag vom 31. März 2022 führte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm aus, bei der Anhaltung habe der Beschwerdeführer u.a. einen Fahrzeugschlüssel für einen Renault Master auf sich getragen. Das Fahrzeug sei zusammen mit einem Toyota Proace am 28. März 2022 um 23:44 Uhr in U._____ in die Schweiz eingereist. Beide Fahrzeuge seien durch den Beschuldigen D._____ in Prag für die Dauer vom 28. März bis 1. April 2022 gemietet worden. Betreffend Kollusionsgefahr hielt sie fest, der zweite Lieferwagen (Renault Master), worin sich möglicherweise Diebesgut befinde, sei noch nicht gefunden und national ausgeschrieben worden.