gen ohne einen Anwalt machen. Daraufhin wurde ihm seitens der Kantonspolizei mitgeteilt, dass versucht werde, einen Pikettanwalt zu organisieren. Der Beschwerdeführer erklärte, er habe mit dem Fahrraddiebstahl nichts zu tun und werde nur aussagen, wenn einer seiner Anwälte aus der Tschechei aufgeboten werde (Straftatendossier, Einvernahmen, Beschwerdeführer, ebenda, S. 1 ff.).