3.3. In der Beschwerdeantwort führte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aus, sie habe bereits im Haftantrag vom 31. August 2023 unter dem Titel "Kollusionsgefahr" auf die Wichtigkeit des Auffindens des Fahrzeugs hingewiesen. Für den Beschwerdeführer sei dies aus den gesamten Umständen erkennbar gewesen. Ihm sei der Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls gemacht worden und die Beschuldigten seien in zwei Lieferwagen in die Schweiz eingereist. Im Toyota Proace hätten diverse Hinweise auf ein bandenmässiges Vorgehen bestanden (Utensilien für Motorola Funkgeräte, herausgenommene Sitzbank).