Der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei also bestens bekannt gewesen, dass sie zusammen ein Unternehmen führten. Bei Inhaftierung aller Geschäftsführer drohe ein Unternehmen in Schieflage zu geraten. Der Beschwerdeführer und der Beschuldigte B._____ hätten diese zu verhindern versucht, indem sie verschiedentlich Gefängnispost nach Tschechien verschickt hätten. Diese Briefe seien jedoch mit grosser Verzögerung freigegeben worden. Der Beschwerdeführer habe auch versucht, über seine Freundin Massnahmen einzuleiten.