__ und der H.____ verloren gehen und Vertragsstrafen sowie Schadenersatzansprüche entstehen könnten. Der Beschwerdeführer habe seine Schadensminderungspflicht in krasser Weise verletzt. Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen der Inhaftierung und den Entschädigungsansprüchen sei infolge groben Selbstverschuldens unterbrochen worden. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, weshalb nur der Beschwerdeführer in der Lage gewesen sein soll, die eingehenden Aufträge entgegenzunehmen und zu organisieren. Selbiges gelte für die Dienstleistungen der Schlosserei G._____. Es werde einzig auf den Monat Februar 2022 Bezug genommen, ohne weiter zu belegen, ob dieser repräsentativ sei.