Es seien intensive Fahndungsmassnahmen und eine nationale Ausschreibung erfolgt, die erfolglos geblieben seien. Der Beschwerdeführer sei wiederholt nach dem Verbleib dieses Fahrzeugs befragt worden. Er habe jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Erst im Rahmen der dritten Einvernahme vom 27. April 2022 -9-