_) den ihnen obliegenden Pflichten nicht hätten rechtzeitig nachkommen können. Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 habe sie die Vertragsstrafe und Schadenersatz von CZK 192'500.00 eingefordert. Je Geschäftspartner belaufe sich der Schaden auf CZK 96'250.00 (Fr. 4'087.00). Überdies sei dem Beschwerdeführer ein Schaden wegen entgangenem Gewinn entstanden, da die monatliche Entschädigung bis zum Vertragsende am 31. Dezember 2022 angefallen wäre. In diesem Zeitraum wären Geldleistungen von insgesamt CZK 3'600'000.00 (Fr. 152'863.90) geschuldet gewesen. Davon wären dem Beschwerdeführer Fr. 76'431.45 zugekommen.