Transportgewerbe tätig, wobei hier die Einnahmen jeweils je zur Hälfte an den Beschwerdeführer und den Beschuldigten B._____ gingen. Andererseits biete sie Schlossereidienstleistungen an, welche alleine vom Beschwerdeführer angeboten würden. Die G._____ habe mit der I._____ am 6. März 2022 einen Vertrag zur Strassenwarenbeförderung geschlossen, wobei eine monatliche Mindestentschädigung von CZK 400'000.00 (Fr. 16'984.90) abgemacht worden sei. Aufgrund der Inhaftierung habe die I._____ den Vertrag am 10. April 2022 gekündigt, da der Beschwerdeführer (und der Beschuldigte B._____) den ihnen obliegenden Pflichten nicht hätten rechtzeitig nachkommen können.