1.3.2.2. 1.3.2.2.1. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm (Dossier Verschiedenes C1: ebenda) machte der Beschwerdeführer geltend, er und der Beschuldigte B._____ seien Geschäftsführer der G._____. Der Beschwerdeführer habe während der Dauer der Inhaftierung vom 29. März bis 29. April 2022 nicht seiner selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die Inhaftierung habe somit zu wirtschaftlichen Einbussen geführt, die zu entschädigen seien. Die G._____. sei einerseits im -6-