" 1. Die Verfügung von Oberstaatsanwaltschaft vom 13. April 2023 sei anfechten. 2. Das Strafverfahren gegen die Beklagte, wegen Missbrauch ihrer amtlichen Position und Stellung, Lügen / Falschaussagen auf eigenem Gericht, psychischer und emotionaler Missbrauch des Sohnes des Klägers usw., sei zu eröffnen. -3- 3. Die Untersuchung weiteren Gerichtsverfahrens wegen Missbrauch ihrer amtlichen Position, Stellung und Falschaussagen durch die Beklagte, an dem die Beklagte als Richterin beteiligt war, sei zu eröffnen.