3.6. Demgemäss stellte die Staatsanwaltschaft Baden das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu Recht (wegen Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO) ein, weshalb die dagegen gerichtete Beschwerde abzuweisen ist. 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin stellt in ihrer Beschwerde ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.