Unter diesen Umständen ist es durchaus möglich, dass die angeblichen Aussagen der Beschwerdeführerin betreffend Berührung im Intimbereich nicht, lediglich aufgrund einer Beeinflussung durch ihre Mutter oder zwar tatsächlich ohne Beeinflussung der Mutter gemacht worden sind, aber mit der Darstellung des Beschuldigten übereinstimmen. Der Beschuldigte gab angesichts des Alters der Beschwerdeführerin im September 2022 glaubhaft an, dass er sie bis vor Kurzem noch gewaschen habe, nachdem sie auf der Toilette gewesen sei und es dann ja normal gewesen sei, dass er sie habe anfassen müssen.