Die damals vierjährige Beschwerdeführerin befand sich im Juli/August 2022 unbestrittenermassen in einer schwierigen familiären Situation: Nach übereinstimmenden Aussagen ihrer Mutter und des Beschuldigten hatten sich ihre Eltern drei Jahre vorher getrennt und sind sehr zerstritten. Die Beschwerdeführerin lebt mit ihrer Mutter in einem Durchgangsheim. Die Beschwerdeführerin wies im März 2022 ein Hämatom (vgl. Erhebungsbericht vom 22. August 2022, S. 3) und im November 2021 blaue Flecken auf (vgl. Bericht von Dr. med. I. vom 31. August 2022).