Danach suchte die Mutter des Beschwerdeführers kein offenes Gespräch mit der Beschwerdeführerin, sondern sie konfrontierte diese zunächst damit, dass jemand Körperteile berührt habe und stellte der Beschwerdeführerin danach über den Vorfall Fragen (vgl. Erhebungsbericht vom 22. August 2022, S. 2). Sie stellte gegenüber der Beschwerdeführerin klar, was richtig und was falsch ist (vgl. Einvernahme vom 17. August 2022, S. 4). Auch wenn die Videoaufzeichnung nicht übersetzt ist, geht aus der Sichtung hervor, dass die Beschwerdeführerin nicht spontan über einen möglichen sexuellen Übergriff berichtet.