3.3.8. Aktenkundig ist sodann ein weiterer Bericht von Dr. med. I. vom 6. Oktober 2022. Demgemäss habe die Beschwerdeführerin anlässlich der Konsultation vom 6. Oktober 2022 gesagt, dass der Beschuldigte böse sei und sie nicht zu ihm gehen möchte. Sie hab Angst vor dem Beschuldigten. Der Beschuldigte sei nicht gut. Er habe sie am Po mit dem Finger berührt, er habe den Finger in ihren Po gesteckt und ihre Scheide sowie ihren Bauch gestreichelt. Ein sexualisiertes Verhalten sei anamnestisch gegeben. Seit - 10 -