Es sei komisch, dass die Mutter der Beschwerdeführerin ihm so schwere Vorwürfe mache und gleichzeitig bekomme er die Beschwerdeführerin viel mehr zu sehen. Als er die Beschwerdeführerin am 7. August 2022 zu ihrer Mutter zurückgebracht habe, sei die Polizei auch vor Ort gewesen. Die Beschwerdeführerin sei bei ihm geblieben, habe nicht zu ihrer Mutter gehen wollen. Das habe die Polizei vor Ort auch mitangesehen. Die Mutter der Beschwerdeführerin werfe ihm vor, die Beschwerdeführerin hätte Angst vor ihm. Dabei habe sie ja Angst vor ihrer Mutter.