3.3.7. Im Anschluss an die Videobefragung der Beschwerdeführerin am 14. September 2022 wurde der Beschuldigte befragt. Auf den Vorwurf angesprochen gab er an, dass er die Beschwerdeführerin noch bis vor Kurzem gewaschen habe, nachdem sie auf der Toilette gewesen sei. Es sei normal, dass er sie dann anfasse, er müsse sie ja putzen. Er könne die Beschwerdeführerin nicht jemand anderem geben. Die Mutter der Beschwerdeführerin habe jedes Mal beim Abholen der Beschwerdeführerin gesagt, er solle sie gut duschen, weil sie nicht die Möglichkeit habe, die Beschwerdeführerin in der Asyl-Unterkunft richtig sauber zu machen. Er habe noch nie mit der Beschwerdeführerin zusammen geduscht.