3.3.6. Am 14. September 2022 wurde die Beschwerdeführerin polizeilich als Opfer mit einer Dolmetscherin in Persisch befragt. Aus dem Bericht zur Videobefragung gehen keine Aussagen der Beschwerdeführerin hervor, welche auf eine sexuelle Handlung schliessen liessen. Gemäss Polizeirapport vom 20. September 2022 von Wm mbA M., welcher im Übertragungsraum der Videobefragung folgte, habe die Beschwerdeführerin in der Video-Befra- gung gesagt, sie liebe den Beschuldigten nicht und sie gehe nicht gerne zu -9- ihm, weil er sie belästigen würde. Auf die Frage, wie sie belästigt würde, habe sie keine Antwort mehr gegeben.