Anlässlich der Exploration mit der Beschwerdeführerin habe die Kinderpsychiaterin diese gefragt, warum sie nicht regelmässig zum Beschuldigten gehe. Die Beschwerdeführerin habe geantwortet, weil der Beschuldigte "was Böses" mit ihr mache. Als die Kinderpsychiaterin nachgefragt habe, was dies heisse, habe die Beschwerdeführerin mit ihrem Finger an den Ort der Berührung durch den Beschuldigten gezeigt (Genitalbereich).