Sie habe selber nichts gesehen, aber die Beschwerdeführerin sage dies. Sie wisse, dass Kinder in diesem Alter viel Phantasie hätten, aber wenn die Beschwerdeführerin solche Sachen erwähne, habe dies nichts mehr damit zu tun. Sie finde, dass nicht normal sei, was die Beschwerdeführerin ihr gesagt habe. Sie habe gewusst, dass die Beschwerdeführerin das ernst meine. Sie lasse die Beschwerdeführerin jetzt nicht mehr zum Beschuldigten gehen.