Sie habe dies auch der Beiständin und der Opferhilfe mitgeteilt. Der Beschuldigte habe gesagt, dies stimme nicht, sie würden getrennt schlafen. Dies sei vor ca. einem Jahr gewesen. Sie schicke die Beschwerdeführerin zum Beschuldigten in der Hoffnung, dass es ihr bessergehen werde. Sie habe eine schlechte Vergangenheit mit dem Beschuldigten. Weil aber die Beschwerdeführerin ein gutes Verhältnis zum Beschuldigten habe, schicke sie sie nach wie vor zu ihm. Der Beschuldigte liebe die Beschwerdeführerin und behandle sie gut. Sie habe selber nichts gesehen, aber die Beschwerdeführerin sage dies.