schwerdeführerin über den Vorfall Fragen stelle. Sie habe der Beschwerdeführerin auch klargemacht, dass niemand mit ihr in die Dusche oder sie auf die Toilette begleiten dürfe. Sie habe klarstellen wollen, was richtig sei und was falsch. Als sie das Video erstellt habe, habe die Beschwerdeführerin noch weitere Personen bzw. den Kollegen des Beschuldigten erwähnt. Sie gehe mit dem Beschuldigten und "K." duschen und schaue Zeichentrickfilme. Sie würden zusammen auf einem Bett schlafen. Die Mutter der Beschwerdeführerin kenne die Frau von diesem Kollegen, diese heisse L.. Sie habe dies auch der Beiständin und der Opferhilfe mitgeteilt.