3.3.3. Am 15. August 2022 meldete die Mutter der Beschwerdeführerin ihren Verdacht bei der Kantonspolizei Baden, nachdem sie mit der Beschwerdeführerin ein Video erstellt hatte. Die Kantonspolizei Aargau konsultierte das aktenkundige Video mit einem Dolmetscher. Dabei habe die Mutter der Beschwerdeführerin Letztere zuerst gefragt, welche Teile vom Körper jemand berührt habe, worauf die Beschwerdeführerin geantwortet habe, dass der Beschuldigte sie "da" – auf den Intimbereich zeigend – berührt habe.