Per 1. August 2022 wurde das Mandat der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Baden, Frau C., übertragen. Gemäss den übereinstimmenden Aussagen von der Mutter der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten gegenüber der Kantonspolizei Aargau hielt sich die vierjährige Beschwerdeführerin zwischen dem 30. Juli und 7. August 2022 beim Beschuldigten in den Ferien auf. Nach der Rückkehr der Beschwerdeführerin zu ihrer Mutter soll die Beschwerdeführerin am 7. August 2022 von ihrer Mutter verlangt haben, sie solle sie wie der Beschuldigte im Intimbereich streicheln.