2019, N. 10 f. zu Art. 187 StGB). -7- 3.3. 3.3.1. Die unverheirateten und getrenntlebenden Eltern der Beschwerdeführerin sind Asylsuchende. Der Beschuldigte ist der kantonalen Unterkunft in [Ort] zugewiesen, wohnt aber bei einer Privatperson in [Ort]. Die Beschwerdeführerin hat eine Beiständin. Per 1. August 2022 wurde das Mandat der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Baden, Frau C., übertragen.