Die Verlässlichkeit von Aussagen von Kindern im Vor- und Grundschulalter ist beschränkt. Diese können zwar durchaus glaubwürdige und strafprozessual verwertbare Beweisaussagen machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass verlässliche Darstellungen kaum vor Abschluss des vierten Lebensjahrs zu erhalten sind. Kinder gelten daher grundsätzlich erst ab etwa vier Jahren als aussagetüchtig. Für die Beurteilung der Aussagetüchtigkeit sind jedoch stets der individuelle Entwicklungsstand und die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Aussagenzuverlässigkeit ist der Gefahr von suggerierten Aussagen Rechnung zu tragen.