2.4. Der Beschuldigte wandte mit Beschwerdeantwort im Wesentlichen ein, dass die Mutter der Beschwerdeführerin ihm den Kontakt als Vater zur Beschwerdeführerin untersagen wolle, weil er angeblich sexuell übergriffig geworden sei. Seit sieben Monaten habe er keinen Kontakt mehr zur Beschwerdeführerin. Das Gutachten von Frau Dr. med. I. habe ihn als Kindsvater in der Einschätzung ausgeschlossen. Für ihn sei klar, dass die Mutter der Beschwerdeführerin Letztere entfremden und den Kontakt ganz unterbinden wolle. Die Mutter der Beschwerdeführerin erzähle Böses über ihn und die Beschwerdeführerin wisse sich nur durch Schlagen und Schreien gegen die Manipulationen zu wehren.