Die Beschwerdeführerin sei vier Jahre alt und habe nicht sehr viel Kontakt zu anderen Menschen. Sie verstehe nicht, dass erwartet werde, dass die Beschwerdeführerin schon beim ersten Mal Vertrauen zu ihr völlig fremden Personen habe. Sie verstehe auch nicht, weshalb kein Tatverdacht gegeben sein solle. Sie habe auch ein Video an die Staatsanwaltschaft Baden geschickt. Das Gutachten und die Empfehlungen von Frau Dr. med. I. bewiesen ebenfalls, dass etwas passiert sei. Warum die Staatsanwaltschaft Baden diese nicht berücksichtige, verstehe sie nicht. Sie reiche diese mit der Beschwerde erneut ein. Ein weiteres Gutachten werde sie nach der nächsten Therapiesitzung zustellen.