2.2. Die Beschwerdeführerin ersuchte in ihrer Beschwerde um Aufhebung der Einstellungsverfügung und Wiederaufnahme des Verfahrens. Zur Begründung machte die Mutter der Beschwerdeführerin in deren Namen im Wesentlichen geltend, sie sei überzeugt, dass die sexuellen Übergriffe stattgefunden hätten. Das Familiengericht habe bereits reagiert und einen begleiteten Besuchsdienst angeordnet. Umso weniger verstehe sie den Entscheid der Staatsanwaltschaft Baden. In der Einstellungsverfügung stehe, dass sie keine belastenden Aussagen gegenüber dem Beschuldigten gemacht habe. Die Beschwerdeführerin sei vier Jahre alt und habe nicht sehr viel Kontakt zu anderen Menschen.