3.3. Der Beschuldigte beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 18. Januar 2023 (Postaufgabe) sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 19. Januar 2023 (Postaufgabe) liess der Beschuldigte durch eine Drittperson zwei weitere Exemplare der Beschwerdeantwort sowie ein Foto von A. einreichen. -3- 3.4. A., gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, nahm mit Eingabe vom 2. Februar 2023 (Postaufgabe) Stellung zur Beschwerdeantwort des Beschuldigten. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: