" 1. Die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und das Verfahren gegen D., geb. tt.mm.jjjj, von Iran, X-Strasse, [Ort], sei wiederaufzunehmen. 2. Mir sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden beantragte mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.