Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 9. Oktober 2022 in Haft. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat am 31. März 2023 Sicherheitshaft bis zum 30. Juni 2023 beantragt. Nachdem im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe realistisch ist, besteht zurzeit noch keine Gefahr der Überhaft. Auch der Beschwerde lässt sich diesbezüglich nichts entnehmen. - 13 -