Dass allfälligen Kollusionsversuchen des Beschwerdeführers mutmasslich kein Erfolg beschieden wäre, lässt sich ebenfalls nicht feststellen, zumal die Tochter F. dargelegt hat, wie schwer es für sie sei, nicht vom Beschwerdeführer beeinflusst zu werden (Einvernahmeprotokoll vom 21. November 2022, S. 15: "Er wusste auch genau, wann und wie er das sagen soll und obwohl ich eigentlich versucht habe eine emotionale Barriere zwischen meinem Vater und mir aufzubauen, hatte dies einen Einfluss auf mich.").