Der Beschwerdeführer sieht sich gestützt auf die Anklage vom 31. März 2023 mit den Vorwürfen der mehrfachen Vergewaltigung, mehrfachen sexuellen Nötigung, mehrfachen, teilweise versuchten einfachen Körperverletzung gegenüber der Ehegattin und den in Obhut stehenden Kindern, mehrfachen Drohung gegenüber der Ehegattin, Nötigung, mehrfachen Beschimpfung, wiederholten Tätlichkeiten gegenüber der Ehegattin und den in Obhut stehenden Kindern sowie Urkundenfälschung und dem Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, er sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren zu verurteilen und 15 Jahre des Landes zu verweisen, konfrontiert. Die Schwere der drohenden Strafe darf als