1.2. Der Beschwerdeführer erhob am 27. Februar 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl vom 4. Januar 2023. 2. 2.1. Mit Schreiben vom 27. März 2023 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um amtliche Verteidigung. 2.2. Mit Verfügung vom 29. März 2023 wies die Staatsanwaltschaft Baden das Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung ab.