in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte gegen A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Hausfriedensbruchs, begangen am 5. Dezember 2022 in Z. Sie erliess gegen den Beschwerdeführer am 4. Januar 2023 einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 500.00.