4.3.3. Vorliegend fehlt es vorab an aktuellen Angaben und Belegen, um die finanzielle Lage der Beschwerdeführerin im massgebenden Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zu beurteilen. Mit Eingabe vom 17. Mai 2023 reichte sie weitestgehend keine aktuellen Belege über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein. Einzig die Police vom 28. Oktober 2022 zur Grundversicherung ist aktuell. Demgegenüber betrifft insbesondere die eingereichte Steuererklärung das Jahr 2021 und ist daher im Mai 2023 nicht mehr als aktuell anzusehen.