Grundsätzlich obliegt es der gesuchstellenden Person, ihre Einkommensund Vermögensverhältnisse umfassend darzulegen und soweit wie möglich zu belegen. Dabei dürfen umso höhere Anforderungen an eine umfassende und klare Darstellung der finanziellen Situation gestellt werden, je komplexer die finanziellen Verhältnisse sind. Aus den eingereichten Belegen muss auf jeden Fall der aktuelle Grundbedarf der gesuchstellenden Person hervorgehen. Die Belege haben zudem über sämtliche finanzielle Verpflichtungen der gesuchstellenden Person sowie über ihre Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse Aufschluss zu geben.