Die Gutachter bestätigten jedoch, dass die in der Fotodokumentation des KSA abgebildete Hautverfärbung "ohne weiteres als frischer Bluterguss interpretiert werden und damit am Tag des gegenständlichen Ereignisses entstanden sein" könne (vgl. Gutachten vom […], S. 6 zu Frage 2). Wenn die Beschuldigte diesbezüglich vorbringt, die Standardhöhe einer Küchenkombination (Arbeitshöhe) sei in der Schweiz zwischen 88 und 98 cm und die Armrückseite der Beschwerdeführerin dürfte – obwohl deren Körpergrösse nicht bekannt sei – deutlich höher liegen als 88 bis 98 cm, womit auch ein allfälliges Schubsen an die Kochzeile als Ursache des Hämatoms wegfalle, ist dies