Ein Schubsen nach hinten und ein Anprall der Armrückseite an einer harten Struktur sei gemäss Gutachten alternativ geeignet gewesen, an entsprechender Lokalisation einen Bluterguss zu verursachen. Standardhöhe einer Küchenkombination (Arbeitshöhe) sei in der Schweiz zwischen 88 und 98 cm. Die Körpergrösse der Beschwerdeführerin sei nicht bekannt, doch dürfte die Armrückseite deutlich höher liegen als 88 bis 98 cm, womit auch ein allfälliges Schubsen an die Kochzeile als Ursache des Hämatoms wegfalle.