Weiter gehe das Gutachten davon aus, dass der Auslöser für den Bluterguss eine stumpfe Gewalteinwirkung gewesen sei. Nachdem aber einerseits keine typisch fingerförmige Morphologie des Blutergusses ersichtlich sei und andererseits am linken Oberarm keine Widerlagerverletzungen an der gegenüberliegenden Seite beschrieben würden, die bei einer massiven Weichteilquetschung durch ein festes Packen des Arms zu erwarten gewesen wären, schliesse das Gutachten nicht eindeutig auf eine Griffspur. Ein Schubsen nach hinten und ein Anprall der Armrückseite an einer harten Struktur sei gemäss Gutachten alternativ geeignet gewesen, an entsprechender Lokalisation einen Bluterguss zu verursachen.