__ und von K._____ beantragt, welche sachdienliche Hinweise machen könnten, da sie beim "Geständnis" der Beschuldigten anwesend gewesen seien und die Aussagen der Beteiligten gehört hätten. Dass sie nur an einem Arm ein Hämatom habe, spreche gerade nicht gegen ihre Schilderungen, da die meisten Menschen einen stärkeren und einen schwächeren Arm und unterschiedlich viel Kraft in den Armen hätten, um zuzudrücken (Beschwerde, Rz. 57 ff.; Stellungnahme vom 17. Mai 2023). -8-