Stattdessen zeige das durch die Beschwerdeführerin zu den Akten gereichte Wiedererwägungsgesuch ihrer Ärztin um Kostenübernahme mit Verweis auf ein erlittenes Schütteltrauma vom 2. August 2022 illustrativ das grosse Interesse der Beschwerdeführerin am Ausgang des vorliegenden Strafverfahrens (angefochtene Verfügung, E. II. 3). Schliesslich habe auch die Behauptung der Beschwerdeführerin, wonach die Beschuldigte gegenüber dem G._____ anlässlich der Aussprache nach dem Gottesdienst eingestanden haben solle, sie geschubst zu haben, durch die -7- Aussagen des G._____ widerlegt werden können (angefochtene Verfügung, E. II. 4).