geben, dass er sich aufgrund einer für ihn gut hörbaren verbalen Auseinandersetzung zwischen den Parteien in die Küche zu den beiden Streitenden begeben habe. Hierbei habe er die beiden in einem Abstand von einem Meter zueinander angetroffen und die Beschwerdeführerin habe ihm erzählt, sie sei von der Beschuldigten gestossen worden. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 11. Januar 2022 habe die Beschwerdeführerin ausgesagt, dass sie "nunmehr nicht nur gestossen bzw. geschubst, sondern durch die Beschuldigte darüber hinaus an ihren beiden Oberarmen gepackt und geschüttelt sowie gegen die Küchenzeile gestossen worden sein soll".