3.5. Die Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. 3.6. Mit Eingabe vom 17. Mai 2023 erstattete die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme und reichte Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation ein. In ihrer Stellungnahme stellte sie folgende Anträge: " 1. Es sei die Beschwerde im Sinne der bereits gestellten Anträge gutzuheissen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. -4-