1. Die Staatsanwaltschaft B. erhob gegen A. (Beschuldigte) am 6. April 2023 beim Bezirksgericht B. Anklage wegen mehrfachen Betrugs. 2. Mit Eingabe vom 11. April 2023 stellte der Präsident des Bezirksgerichts B. bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung des Ausstands für das gesamte Bezirksgericht B. und Überweisung des Verfahrens ST.2022.4345 an ein anderes Bezirksgericht. 3. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: